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Aktuelle Förderungen

Rekordförderungen für den Heizungstausch.

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Beim Heizungstausch werden durch Bundes- und Landesförderung durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen.

Seit 1. Jänner 2024 werden technologiespezifische Förderpauschalen vergeben, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für den mehrgeschossigen Wohnbau. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher fällt die Förderung des Bundes aus. Beispiel: Eine Erdwärmepumpe ist teurer als ein Fernwärmeanschluss.

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Von der Entsorgung des alten Heizsystems über die Beratung mit unseren Experten für Luft-Wasser-Wärmepumpe, Pellet-Heizung, Sole-Wasser-Wärmepumpe usw. bis zur Inbetriebnahme, sind wir ihr Partner im Bregenzerwald.

#Förderung

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"raus aus Öl und Gas" für Private

Hier finden sie alle Informationen die für eine Förderung relevant sind.

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FAQs zum Thema Förderung bei Heizungstausch in Vorarlberg

Natürliche und juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme im
Bundesland Vorarlberg durchführen. Quelle: Energieautonomie Vorarlberg

Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und von der Größe des
Objektes. Die förderbaren Maßnahmen dürfen ausschließlich der privaten
Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar. Quelle: Energieautonomie Vorarlberg

Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem gefördert…

🔗 Weitere Infos

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

🔗 Weitere Infos

Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen der Energieförderung den Wechsel auf eine Holzheizung, Hausanschluss an Nahwärme oder Heizungswärmepumpen. Die Förderung beträgt beim Ersatz von Öl-Zentralheizungen, Gas-Zentralheizungen oder Elektrodirektheizungen durch ein im Rahmen der Energieförderungsrichtlinie förderbares Heizungssystem

  • in Eigenheimen zur Basisförderung von 2.000,- Euro einen Förderbonus in Höhe von 2.000,- Euro – gesamt also 4.000,- Euro. Bei Luftwärmepumpen wird die Förderung um 50 % reduziert.
  • in Mehrfamilienhäusern (ab 3 Einheiten) beträgt der „Raus aus Öl“-Bonus 4.000,- Euro zusätzlich zur Basisförderung (1.000,- Euro je Gebäude plus 400,- je Wohnung).

 

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